Auf dieser Seite haben wir alle Informationen zum Thema Zoll/Ausfuhr für Sie zusammengefasst.
Ein Ausfuhrkennzeichen ist für den Export ins Ausland geeignet. Nach Zulassung beim Straßenverkehrsamt in Bergheim wird das Fahrzeug in Deutschland gelöscht.
Ablauf
Zuerst müssen Sie sie eine Versicherung für ein Zollkennzeichen erwerben, dies können Sie bei uns. Danach gehen mit den Unterlagen zum Straßenverkehrsamt. Dort erhalten Sie Ihr zugeteiltes Kennzeichen, nun holen Sie die Schilder und holen direkt im Anschluss Ihr Fahrzeug zur Vorführung beim Amt. Danach werden Ihnen Ihre Dokumente wieder ausgehändigt und Sie können Ihre Fahrt antreten.
Das Kennzeichen ist für verschiedene Zeiträume möglich (z.B. 15 Tage, 30 Tage, 60 Tage und 90 Tage) und verliert nach Ablauf dieser Frist die Gültigkeit.
Besonderheiten Zoll:
Vorführtermine:
Wenn Sie ein Zollkennzeichen zulassen ist immer eine Vorführung zur Kontrolle der Fahrzeugindentnummer notwendig.
Mo. – Mi. und Fr. 10.00 Uhr und 12.00 Uhr,
Do. 10.00 Uhr, 12.0 Uhr, 16.00 Uhr und 17.00 Uhr sowie
Sa. 11.00 Uhr
Seid dem 01.07.2010 muss für das auszuführende Fahrzeug ab dem ersten Tag die KFZ-Steuer entrichtet werden.
Voraussetzung für die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist eine Angabe einer deutschen Bankverbindung. Fall Sie kein deutsches Bankkonto besitzen, kann das Formular Kraftfahrzeugsteuerantrag für Ausfuhrkennzeichen ausgefüllt werden und bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden.
Das Kennzeichenschild ist rechts mit einem roten Balken versehen in dem das Ablaufdatum eingeprägt ist.
Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist.
Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.