Grüne Kennzeichen sind für solche Fahrzeuge und Anhänger vorgesehen, die von der Steuer befreit sind. In welchen Fällen eine Steuerbefreiung vorliegt, ist im Kraftfahrzeugsteuergesetzes festgelegt. Es handelt sich hier zum Beispiel um landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Kräne und Betonpumpen) ausgegeben, sowie außerdem für Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck (z. B. für Boote, Segelflugzeuge, Hunde und Pferde).
Das zuständige Straßenverkehrsamt entscheidet, ob Sie ein grünes Kennzeichen zugeteilt bekommen.