Halter von Elektroautos können ab sofort ein spezielles Nummernschild mit einem „E“ beantragen. Dieses bietet bestimmte Privilegien im Straßenverkehr. So dürfen sie zum Beispiel ohne Gebühr parken oder auf der Busspur fahren – allerdings nur, wenn die jeweilige Kommune vor Ort auch die Voraussetzungen dafür schafft. Die Möglichkeit dazu gibt ihnen das im Juni 2015 in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Neben reinen Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen werden laut EmoG auch „von außen aufladbare“ Hybridautos privilegiert (sogenannte Plug-in-Hybridautos), wenn sie entweder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 30 Kilometer (ab 1. Januar 2018 mindestens 40 Kilometer) im vollelektrischen Betrieb schaffen.