Hier können Sie sich über die Unterlagen, die Sie für Ihr Vorhaben benötigen informieren.
Wählen Sie dazu einfach den zutreffenden Link aus und Sie sehen alle Unterlagen die für den ausgewählten Vorgang beim Straßenverkehrsamt vorgelegt werden müssen.
KFZ Zulassung auf Firmen oder Vereine
Benötigte Unterlagen bei Zulassungen auf Firmen/Vereine: GmbH, OHG, AG, eingetragene Vereine, usw.
Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
Gewerbeanmeldung
Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister
Ausweis der im Handelsregister benannten Person (Geschäftsführer oder Prokurist)
Zulassung auf ein Einzelgewerbe
Gewerbeanmeldung
Zulassung auf eine GBR
Gewerbeanmeldung
ggf. Gesellschaftervertrag
Einverständniserklärung aller beteiligten Gesellschafter, dass das Fahrzeug auf die GbR zugelassen werden darf Bestimmung einer verantwortlichen Person
Ausweise der Gesellschafter
ggf. VollmachtWiederzulassung eines Fahrzeuges (gleicher Halter)
Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen - Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
Prüfbericht Hauptuntersuchung (im Original)
Bankdaten (Kontonummer und BLZ)
ggf. Vollmacht
ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Abmelden eines Fahrzeuges
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Kennzeichenschild/er
Umschreibung eines Fahrzeuges mit deutschem auswärtigen Kennzeichen
Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Prüfbericht Hauptuntersuchung (im Original)
bisherige Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug zugelassen ist
Bankdaten (Kontonummer und BLZ)
ggf. Vollmacht
ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Kurzzeitkennzeichen beantragen
Personalausweis/Pass i. V. m. Meldebescheinigung
Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) für Kurzzeitkennzeichen
Fahrgestellnummer des zu überführenden Fahrzeuges
ggf. Vollmacht
Besonderheiten Kurzzeit:
Seit dem 01. November 2012 gilt, dass Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsbehörde ausgegeben werden, wo der Antragsteller/innen ihren Wohnsitz haben. Somit können Kurzzeitkennzeichen nur noch an Personen ausgegeben werden, die Ihren Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis haben. Antragsteller/innen, die keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können ein Kurzzeitkennzeichen erhalten, wenn sie Ihren Wohnsitz im Ausland nachweisen können.
Der von der Zulassungsbehörde ausgehändigte Fahrzeugschein muss vor der Fahrt ausgefüllt werden.
Hinweise zur Nutzung von Kurzzeitkennzeichen im Ausland:
Allgemein:
Kann die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens im Ausland zu Problemen führen?
Grundsätzlich gilt: Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt und kann nur für Fahrzeuge gelten, die sich zum Zeitpunkt der Zuteilung in Deutschland befanden. Mit dem Kurzzeitkennzeichen können Sie keine Fahrzeuge vom Ausland nach Deutschland überführen.
Akzeptanz der deutschen Kurzzeitkennzeichen im Ausland:
Die nationalen Zulassungsdokumente werden durch die Teilnehmerstaaten des Internationalen Abkommens über den Straßenverkehr gegenseitig anerkannt. Da Kurzzeitkennzeichen und der ausgehändigte Schein keine offiziellen Zulassungsdokumente sind, kann es sein das die Dokumente im Ausland nicht ohne weiteres akzeptiert werden.
Ein Versicherungsschutz fürs Ausland ist nur gewährleistet wenn dies bei der Ausstellung der Versicherung berücksichtigt wurde, also z.B. eine grüne Karte für die Fahrten ins Ausland ausgehändigt wurde. In der Grünen Karte sind alle Länder aufgeführt in denen der Versicherungsschutz gewährleistet ist.Ausfuhrkennzeichen beantragen
Personalausweis/Pass
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Versicherungsbestätigungkarte für Ausfuhrfahrzeuge (gelb)
Prüfbericht Hauptuntersuchung (im Original)
Kennzeichenschild/-er, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bankdaten (Kontonummer und BLZ)
ggf. Vollmacht
ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Besonderheiten Zoll:
Vorführtermine:
Die Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich.
Mo. - Mi. und Fr. 10.00 Uhr und 12.30 Uhr,
Do. 10.00 Uhr, 12.30 Uhr, 16.00 Uhr und 17.45 Uhr sowie
Sa. 11.00 Uhr
Aufgrund einer Gesetzesänderung ist ab dem 01.07.2010 die Versteuerung von Ausfuhrkennzeichen ab dem 1. Tag der Gültigkeit vorgeschrieben.
Voraussetzung für die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist eine Angabe einer deutschenBankverbindung. Nur für den Fall, dass keine inländische Kontoverbindung vorhanden ist, kann das Formular Kraftfahrzeugsteuerantrag für Ausfuhrkennzeichen ausgefüllt werden und der Zulassungsbehörde vorgelegt werden.
Das Kennzeichenschild ist rechts mit einem roten Balken versehen in dem das Ablaufdatum eingeprägt ist.
Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist.
Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.Saisonkennzeichen beantragen
Der Saisonzeitraum beträgt mindesten 2 Monate und maximal 11 Monate.
Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
Prüfbericht Hauptuntersuchung (im Original)
ggf. bisherige(s) Kennzeichenschild/er
Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) mit Saisonzeitraum
Bankdaten (Kontonummer und BLZ)
ggf. Vollmacht
ggf. Einverständniserklärung der ErziehungsberechtigtenNamensänderung
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
Personalausweis oder Pass i. V. m. Meldebescheinigung
Prüfbericht Hauptuntersuchung
ggf. Vollmacht
ggf. Einverständniserklärung der ErziehungsberechtigtenAnschrift ändern (gleicher Kreis)
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Personalausweis oder Pass i.V.m. Meldebescheinigung
Prüfbericht Hauptuntersuchung
ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
ggf. VollmachtZulassung eines Fabrikneuen Fahrzeuges
Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
Zulassungsbescheinigung Teil II und COC-Dokument ggf. Datenbestätigung
Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
Bankdaten (Kontonummer und BLZ)
ggf. Vollmacht
ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Es ist in Ausnahmefällen möglich, dass der deutsche Fahrzeughändler/Autohaus keine Zulassungsbescheinigung Teil II aushändigt, weil der Hersteller diese nicht erstellt hat. In diesem Fall ist ein COC-Papier vorzulegen.Neue Kennzeichen wegen Verlust/auf Wunsch
Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Prüfbericht Hauptuntersuchung (im Original)
ggf. Diebstahlanzeige der Polizei/ggf. Verlusterklärung
ggf. noch vorhandenes Kennzeichen
ggf. Vollmacht
ggf. Einverständniserklärung der ErziehungsberechtigtenZulassung eines importierten Gebrauchtfahrzeuges aus der EU
Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Prüfbericht Hauptuntersuchung (im Original)
ggf. Diebstahlanzeige der Polizei/ggf. Verlusterklärung
ggf. noch vorhandenes Kennzeichen
ggf. Vollmacht
ggf. Einverständniserklärung der ErziehungsberechtigtenZulassung eines importierten Neufahrzeuges aus der EU
Personalausweis/Pass
Umsatzsteuernachweis
CoC-Dokument
Bankdaten (Kontonummer und BLZ)
Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
ggf. Vollmacht
ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
i.V.m. MeldebescheinigungZulassung eines importierten Neufahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
Ausländische Fahrzeugdokumente
Ausländische Kennzeichenschild/er
Gutachten gem. § 21 StVZO (erfoderlich wenn kein COC-Dokument vorliegt)
Verzollungsnachweis
Prüfbericht Hauptuntersuchung (nicht erford. bei Gutachten gem. § 21 StVZO)
Bankdaten (Kontonummer und BLZ)
Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
ggf. Vollmacht
ggf. Einverständniserklärung der ErziehungsberechtigtenZulassung eines importierten Gebrauchtfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Zulassung eines importierten Gebrauchtfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
Ausländische Fahrzeugdokumente
Ausländische Kennzeichenschild/er
Gutachten gem. § 21 StVZO (nur wenn kein COC-Dokument vorliegt)
Verzollungsnachweis
Prüfbericht Hauptuntersuchung (nicht erford. bei Gutachten gem. § 21 StVZO)
Bankdaten (Kontonummer und BLZ)
Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
ggf. Vollmacht
ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Ersatz Fahrzeugschein
Personalausweis / Pass i. V. m. Meldebescheinigung
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
Prüfbericht Hauptuntersuchung
ggf. Diebstahlanzeige der Polizei/ggf. Verlusterklärung
ggf. Vollmacht
ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Ersatz Fahrzeugbrief
Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
ggf. Prüfbericht Hauptuntersuchung
ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
Wird ein Ersatzbrief beantragt, muss der Halter in der Zulassungsbehörde persönlich eine Versicherung an Eides-Statt abgeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides-Statt vorlegen.
Danach wird der Brief beim Kraftfahrt-Bundesamt aufgeboten. Dies dauert circa 3 bis 4 Wochen. Erst nach Ablauf dieser Frist wird ein neuer Brief vom Straßenverkehrsamt ausgehändigt.
Wenn der Brief in Verlust geraten ist können Sie das Fahrzeug abmelden, jedoch dürfen keine anderen Zulassungen erfolgen.
Nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens wird der Antragsteller schriftlich von der Zulassungsbehörde informiert.
Bitte beachten Sie, dass der Verlust eines Fahrzeugbriefes/einer Zulassungsbescheinigung Teil II oft im Einzelfall geprüft werden muss. Hierdurch kann es zu Veränderungen der Verfahrensweise und der Berechnung der Gebühren kommen.Fahrzeug ummelden von BM auf BM
Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
Prüfbericht Hauptuntersuchung (im Original)
Bankdaten (Kontonummer und BLZ)
ggf. Vollmacht
ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
ggf. KennzeichenschilderBetriebserlaubnis für ein Mofa (erstmalig)
Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
Betriebserlaubnis vom Fahrzeughersteller
ggf. Vollmacht
ggf. Einverständniserklärung der ErziehungsberechtigtenWechsel der Versicherung
keine
Übermittlung erfolgt elektronisch von der Versicherung (eVB zur Übermittlung)Beantragung historisches Kennzeichen
Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
ggf. bisherige/s Kennzeichenschild/er
Oldtimer-Gutachten
Prüfbericht Hauptuntersuchung (im Original)
Bankdaten (Kontonummer und BLZ)
ggf. Vollmacht
ggf. Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer), nur wenn das Fahrzeug vorher ein Saisonkennzeichen hatteRotes Händlerkennzeichen
Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
formloser, schriftlicher Antrag mit Begründung
Handelsregisterauszug
Gewerbeanmeldung
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Firmensitzes
Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Bankdaten (Kontonr. und Bankleitzahl)
ggf. Vollmacht
Stellplatznachweis (z. B. Mietvertrag oder Eigentumsnachweis)
Versicherungsnachweis für rotes Dauerkennzeichen
Für die Erteilung müssen Sie aus organsatorischen Grünen einen Termin in der Zulassungsstelle in Hürth vereinbaren. Auf Grund des Verfahrens kann zwischen der Antragstellung und der Zuteilung ein Zeitraum von 4-6 Wochen liegen.
Vor Erteilung des roten Dauerkennzeichens ist eine Besichtigung und Abnahme des Firmengeländes erforderlich.
Die Erteilung des roten Dauerkennzeichens erfolgt zunächst befristet.Rotes Oldtimerkennzeichen
formloser, schriftlicher Antrag
Bankdaten (Kontonr. und Bankleitzahl)
Personalausweis oder Pass
ggf. Vollmacht
polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Automobilclub
Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten)
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein evtl. Kennzeichenschilder
Versicherungsnachweis für rote Dauerkennzeichen
Bitte vereinbaren Sie aus organisatorischen Gründen einen Termin in der Zulassungsstelle in Hürth. Auf Grund des Verfahrens kann zwischen der Antragstellung und der Zuteilung ein Zeitraum von 4-6 Wochen liegen.
Das rote Oldtimerkennzeichen ist befristet und muss alle zwei Jahre verlängert werden.
Rote Oldtimerkennzeichen sind für Probe-, Überführungs-, Reparaturfahrten und Fahrten zu Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen dienen.
Diese dürfennicht für den täglichen Gebrauch eingesetzt werden.Kennzeichen Neusiegeln (z.B. nach einem Unfall)
vorhandene Kennzeichen
Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
HU-Bericht (im Original)
Bei Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden.Fahrten mit ungesiegelten Kennzeichen
Unter folgenden Bedingungen darf mit entsiegelten Kennzeichen gefahren werden:
Die Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere
zur Abstempelung der von der Zulassungsstelle zugeteilten Kennzeichen
zur Rückfahrt nach Entfernung des Stempels (Außerbetriebsetzung)
zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung.
Die Fahrten dürfen nur innerhalb des Kreises erfolgen, der auf dem Kennzeichen angegeben ist oder in angrenzenden Bezirken.
Für ein Fahrzeug mit BM (Rhein-Erft-Kreis) kommen also neben dem Kreisgebiet selbst nur die folgenden Zulassungsbezirke in Frage:
Köln, mit dem Kennzeichen K,
Düren, mit dem Kennzeichen DN,
Euskirchen, mit dem Kennzeichen EU,
Kreis Neuss, mit dem Kennzeichen NE oder
Rhein-Sieg-Kreis, mit dem Kennzeichen SU.
Die Fahrten müssen auf direktem Weg, ohne jeden Umweg, erfolgen! Die Fahrzeugpapiere müssen mitgeführt werden. Die Fahrten müssen bei Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gemeldet sein. Bei Fahrten im Vorfeld einer Neuzulassung oder einer Wiederzulassung muss hierzu entweder eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer) zugeteilt sein oder eine vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigung, auch als Doppelkarte oder Deckungskarte bekannt, mitgeführt werden, auf der der vorgedruckte Zusatz: "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 10 Absatz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung" nicht gestrichen sein darf.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht für den Fall gilt, dass das amtliche Kennzeichen am gleichen Tag für ein anderes Fahrzeug übernommen wird.
Für alle anderen Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum wird ein Kurzzeitkennzeichen oder ein "Rotes Kennzeichen" des Fahrzeughändlers oder der Werkstatt benötigt. Dazu zählen auch Fahrten zur Werkstatt, um dort eine Reparatur durchführen zu lassen. Ebenfalls gilt dies für Probefahrten, zum Beispiel bei einem beabsichtigten Fahrzeugkauf.Feinstaubplakette
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Emissionsplakette muss vor der Fahrt in eine Umweltzone erworben werden. Beim Straßenverkehrsamt wird geprüft, ob und welche Feinstaubplakette Ihr Fahrzeug erhält.
Die Umweltplakette muss innen im unteren Bereich der Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite gut leserlich angebracht werden.Grüne Kennzeichen
Der Antrag auf ein grünes Kennzeichen wird bei der Zulassung des Fahrzeuges in der Zulassungsbehörde gestellt.
Die mitzubringenden Unterlagen entsprechen denen für eine Zulassung, Umschreibung und so weiter, können aber im Einzelfall - vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung - um weitere Nachweise zu ergänzen sein, zum Beispiel Nachweis über anerkannte land- oder forstwirtschaftliche Flächen durch das Finanzamt.Technische Änderung
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Gutachten des Sachverständigen
Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (nur bei Änderung der Schlüsselnummer zur Fahrzeugart)
ggf. Vollmacht
Die Eintragung der technischen Änderung ist nur erforderlich, wenn dies auf dem Gutachten angegeben ist.100 km/h-Plakette für Anhänger
Bei Vollständig- und Richtigkeit der Unterlagen wird die 100 km/h-Plakette in der Zulassungsbehörde ausgehändigt.
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für:
Personkraftwagen mit Anhänger
Mehrspurige Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhängern
Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhängern
Das Zugfahrzeug muss mit einem automatischen Antiblockierverhinderer (ABS) ausgestattet sein. Auch müssen die Reifen des Anhängers zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt jünger als sechs Jahre und für mindestens 120 km/h zugelassen (= Geschwindigkeitskategorie L) sein.
Beim Kauf eines Neufahrzeuges kann die 100er Plakette dirket bei der Zulassungsstelle erstellt werden. Abhängig von der Art der Erteilung der Betriebserlaubnis muss der entsprechende Hinweis entweder im Datensatz des Kraftfahrt-Bundesamtes (Feld 22 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) oder im amtlichen Muster der Datenbestätigung des Herstellers enthalten sein.Verlust Betriebserlaubnis Mofa/Anhänger
Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
ggf. Diebstahlanzeige von der Polizei
ggf. Vollmacht
ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Die Betriebserlaubnis für z.B. ein Mofa ist vergleichbar mit dem Fahrzeugschein bei einem PKW. Sie ist mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle der Polizei vorzulegen.Wechselkennzeichen
Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Prüfbericht Hauptuntersuchung (im Original)
Kennzeichenschilder
Bankdaten (Kontonummer und BLZ)
ggf. Vollmacht
ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Mit dem Wechselkennzeichen besteht die Möglichkeit, zwei Fahrzeuge unter „einem“ Kennzeichen zu führen.
Dies darf jedoch nur auf zwei identische Fahrzeugklassen also zwei PKW oder zwei Motorräder oder 2 Wohnwagen erfolgen.