Wenn Sie Ihren Traktor zulassen wollen finden Sie hier eine Übersicht der verschiedenen Kennzeichen für Ihren Traktor:
Grünes Kennzeichen
Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe können Traktoren steuerfrei auf das grüne Nummernschild zulassen. Anhänger dürfen als Folgefahrzeug mit gleichem Nummernschild wie das Zugfahrzeug mitgeführt werden.
Schwarzes Kennzeichen
Das schwarze Nummernschild ist eine normale Zulassung und nicht Steuerfrei. Jeder mitgeführte Anhänger muss seperat Zulassung, TÜV und Versicherung haben. Ein grünes Kennzeichen am Anhänger und ein schwarzes Kennzeichen am Schlepper ist nicht zulässig, umgekehrt allerdings schon.
Oldtimer Kennzeichen
Das H-Kennzeichen bietet eine Steuerpauschale von 191,- Euro pro Jahr. Alles Weitere ist wie bei dem schwarzen Kennzeichen.
Saisonkennzeichen
Mit dem Saisonkennzeichen wird der Traktor nur für einen bestimmten, vorher festzulegenden Zeitraum im Jahr zugelassen. Dieser Zeitraum wird auf dem Nummernschild eingeprägt. In der anderen Zeit gilt das Fahrzeug als abgemeldet und darf nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Die Betriebszeit für ein Saisonkennzeichen liegt bei mindestens zwei Monate und höchstens 11 Monate im Jahr.