Auf dieser Seite haben wir alle Informationen zum Thema Kurzzeit/Kurzzeitversicherung für Sie zusammen gefasst.
Ein Kurzzeitkennzeichen können Sie zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten verwenden.
Prüfungsfahrten sind Fahrten zur Prüfung des Fahrzeuges durch einen amtlich annerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich annerkannten Überwachungsorganiation einschließlich der Fahrt des Fahrzeuges zum Prüfungsort und zurück.
Probefahrten sind fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit eines Fahrzeuges.
Überführungsfahrten sind Fahrten zur Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort.
Verboten sind ausgesprochene Nutz- und Zweckfahrten gegen Vergütung.
Ablauf
Zuerst müssen Sie sie eine Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen erwerben, dies können Sie entweder über Ihren Versicherer oder über uns. Danach gehen mit den Unterlagen zum Straßenverkehrsamt. Dort erhalten Sie Ihr zugeteiltes Kennzeichen, nun holen Sie die Kurzzeitschilder und gehen direkt im Anschluss wieder zum Amt. Jetzt erhalten Sie einen rosa farbenen Fahrzeugschein indem sie vor Fahrtantritt noch alle Daten vom Fahrzeug eintragen müssen.
Das Kennzeichen ist für 5 Tage gültig und verliert nach Ablauf dieser Frist die Gültigkeit.
Besonderheiten Kurzzeit:
Seit dem 01. November 2012 gilt, dass Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsbehörde ausgegeben werden, wo der Antragsteller/innen ihren Wohnsitz haben. Somit können Kurzzeitkennzeichen nur noch an Personen ausgegeben werden, die Ihren Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis haben. Antragsteller/innen, die keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können ein Kurzzeitkennzeichen erhalten, wenn sie Ihren Wohnsitz im Ausland nachweisen können.
Der von der Zulassungsbehörde ausgehändigte Fahrzeugschein muss vor der Fahrt ausgefüllt werden.
Hinweise zur Nutzung von Kurzzeitkennzeichen im Ausland:
Allgemein:
Kann die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens im Ausland zu Problemen führen?
Grundsätzlich gilt: Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt und kann nur für Fahrzeuge gelten, die sich zum Zeitpunkt der Zuteilung in Deutschland befanden. Mit dem Kurzzeitkennzeichen können Sie keine Fahrzeuge vom Ausland nach Deutschland überführen.
Akzeptanz der deutschen Kurzzeitkennzeichen im Ausland:
Die nationalen Zulassungsdokumente werden durch die Teilnehmerstaaten des Internationalen
Abkommens über den Straßenverkehr gegenseitig anerkannt. Da Kurzzeitkennzeichen und der ausgehändigte Schein keine offiziellen Zulassungsdokumente sind, kann es sein das die Dokumente im Ausland nicht ohne weiteres akzeptiert werden.
Ein Versicherungsschutz fürs Ausland ist nur gewährleistet wenn dies bei der Ausstellung der Versicherung berücksichtigt wurde, also z.B. eine grüne Karte für die Fahrten ins Ausland ausgehändigt wurde. In der Grünen Karte sind alle Länder aufgeführt in denen der Versicherungsschutz gewährleistet ist.