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Motorräder, Trikes und Zweiradfahrzeuge haben heute grundsätzlich nur ein Kennzeichenschild, welches am Heck des Fahrzeuges befestigt ist. Die Höhe des Kennzeichens ist auf das normale Maß zweizeiliger Kennzeichen (200 mm) festgelegt, die Breite darf zwischen 180 mm und 220 mm betragen. Zweizeilige Kennzeichen an Krafträdern, dürfen entsprechend denen bei Pkw, weiterhin bis zu 280 mm breit sein, wenn sie mit normal großen Zeichen versehen sind. Seit 2011 lässt die Zulassungsverordnung für Motorräder die Verwendung eines Kraftradkennzeichens mit der bisher für Kleinkrafträder speziellen kleineren Schrift zu.