Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Schilder auch schon vor meinem Besuch in der Zulassungsstelle kaufen?
Ja, jedoch muss eine gültige Reservierung des Kennzeichens vorliegen. Bitte achten Sie darauf, dass die Schilder vorschriftsmäßig passend zur Fahrzeugart sind (z.B. kein einzeiliges Autoschild auf Motorrad).Bieten Sie einen Zulassungsservice an?
Ja, das ist kein Problem. Geben Sie einfach alle notwendigen Unterlagen mit einer Zulassungsvollmacht bei uns ab. Wir gehen für Sie zum Straßenverkehrsamt und sparen Ihnen wertvolle Zeit. Generell können Sie dann alles am nächsten Werktag bei uns abholen.Muss ich um den Zulassungsservice zu nutzen zu Ihnen nach Bergheim kommen?
Nein, das müssen Sie nicht. Wir bieten auch einen Hol- und Bring-Service, so dass wir alle Unterlagen bei Ihnen zuhause abholen und auch wieder dorthin bringen. Bitte erfragen Sie die Details vorher bei uns an.Ich möchte mein Kennzeichen von meinem alten abgemeldeten Fahrzeug auf mein neues Fahrzeug übernehmen. Geht das?
Ja, das ist kein Problem. Aber bitte beachten Sie, dass das Kennzeichen einem neuen Fahrzeug zugeteilt und somit erneut als Wunschkennzeichen berechnet wird.Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung meines Fahrzeuges?
Generell benötigen Sie Ihren Personalausweis, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Versicherungsnachweis/EVB-Nr., Prüfbericht der Hauptuntersuchung und ein SEPA-Mandat. Des weiteren sind ja nach Zulassungsart verschiedene Besonderheiten zu beachten und ggf. weitere Unterlagen vorzulegen. Hierzu erhalten sie eine umfassende Übersicht auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises: zum StrassenverkehrsamtIch habe eine Fahrradträger, muss ich dort ein Kennzeichen anbringen?
Wenn das hintere Kennzeichen durch den Fahrradträger bedeckt wird, muss es am Ladungsträger wiederholt werden. Das am Fahrradträger montierte Kennzeichen braucht aber keine amtlichen Siegel, so dass dieses ohne weitere Unterlagen bei uns erworben werden kann.Was mache ich wenn meine Kennzeichen gestohlen/verloren sind?
Wenn Ihre Kennzeichen gestohlen oder verloren sind, muss das Fahrzeug mit anderen Kennzeichen neu zugelassen werden. Dieser Vorgang wird im Straßenverkehrsamt als Umkennzeichnung bezeichnet.Was mache ich wenn ich neue Kennzeichen oder eine anderes Wunschkennzeichen haben will?
Auch hier ist der Gang zum Straßenverkehrsamt Pflicht. Die alten Kennzeichen müssen vorgezeigt, neue Kennzeichen müssen gesiegelt werden und die Zulassungsbescheinigung muss aktualisiert werden.Wie kann ich ein Wunschkennzeichen reservieren?
Ein Wunschkennzeichen kann online über die Internetseite des Straßenverkehrsamtes reserviert werden. Weiterhin kann dies auch telefonisch erfolgen. Kontaktieren Sie bitte hierzu direkt das Straßenverkehrsamt. Wir können Ihnen hier auch helfen und für Sie recherchieren, ob das gewünschte Kennzeichen noch frei ist.Ist das Fahren ohne Kennzeichen erlaubt?
Nein, das Fahren ohne Kennzeichen ist nicht erlaubt! Auch nicht der kurze Weg zur Zulassungsstelle.